Das Gesetz schreibt zum Schutze des Eigentümers eine Gewährleistungsfrist vor. Treten daher nach dem Einzug Mängel an einem Neubau auf, darf der Eigentümer von dem ausführenden Unternehmen eine Nachbesserung verlangen.

Es gilt als lohnende und günstige Investition: Vermieter können bei Renovierungen wie etwa für den Einbau eines Fahrstuhles, der Renovierung von Badezimmern oder einer neuen Heizung diese Kosten auf die Mieter umlegen. Dabei gilt keine festgelegte Grenze, inwieweit die Miete steigen darf, wie beispielsweise 1 Prozent des Netto-Einkommens.

Experten haben es schon angekündigt, die Europäische Zentralbank hat mit der jüngsten Ratssitzung den Anstoß dazu gegeben: Laut EZB wird es eine Ausweitung der Anleihe-Käufe geben, die mindestens bis März 2017 Gültigkeit hat.