Das Landgericht Frankfurt entschied (Az.: 2-13 S 127/12) zugunsten dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner und gegen den Einbruchschutz: Haustüren bei Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden, so die Entscheidung der Richter. Eine Klausel im Mietvertrag, dass die Haustüre stets zu verschließen ist, ist daher als unzulässig anzusehen.

Um Scheinanmeldungen zukünftig zu verhindern, wurde nach 10-jähriger Pause die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt. Der Vermieter ist demnach verpflichtet seinem Mieter beim Ein- und Auszug einen solchen Schein auszuhändigen. Hierbei kann er zwischen dem schriftlichen oder dem elektronischen Weg wählen. Hält er die dafür vorgesehene Frist von 2 Wochen nicht ein, drohen ihm hohe Bußgelder.

Pflichtangaben bezüglich des Energieausweises nach § 16a EnEV sind nach einem Urteil vom Landgericht Gießen für Makler nicht bindend.

Mit der Verabschiedung der Energiesparverordnung (EnEV) 2014 wurden Angaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Immobilienanzeigen Pflicht. Dazu gehören die Art des Energieausweises, die Heizungsart und das Baujahr der Immobilie.