Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen nach schlecht ausgeführter, selbstständiger Arbeit durch den Mieter entfällt. Das Urteil wurde auf Grundlage des folgenden Streites zwischen Mietern und dessen Vermieter gefällt: Die Mieter renovierten selbstständig ihre Wohnung, ohne Aufforderung des Vermieters bzw. Anforderung, die sich aus dem Mietvertrag ergab, solche Schönheitsreparaturen verpflichtend zu erledigen.

Um die Erbschaftssteuer nicht zahlen zu müssen, ist eine Voraussetzung unabdingbar: Das vererbte Eigentum muss selbst genutzt werden. Lesen Sie hier, in welche Falle Sie dabei keineswegs tappen sollten.

Auswertungen über das erste Halbjahr von 2015 zeigen, dass die Deutschen unermüdlich weiterbauen. Die Zahl der Genehmigungen für Neu- bzw. Umbauten ist deutlich höher als im Jahr 2014. Zwei Hauptgründe des stetigen Hochs seien laut Forschung des statistischen Bundesamtes niedrige Bauzinsen und die hohe Nachfrage nach Wohneigentum.