Der Energieausweis als Vergleichsinstrument

Seit dem 1. Mai 2014 ist er Pflicht für Immobilienbesitzer: Der Energieausweis. Aus ihm geht hervor, wie es um die energetische Qualität des Gebäudes bestellt ist. Er ist somit eine wichtige Entscheidungshilfe für potenzielle Mieter und Käufer einer Immobilie, denn in ihm sind wichtige Daten zu Energieverbrauch und Energieeffizienz vermerkt.

Deswegen muss er auch unverzüglich vom Eigentümer bei Besichtigungen oder Begehungen vorgelegt werden. Kommt es zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags, muss der Ausweis dem neuen Eigentümer ausgehändigt bzw. dem neuen Mieter eine Kopie überreicht werden.