Strom- und Gasanbieter haben jahrelang die Preise auf Grundlage einer ungültigen Verordnung erhöht, meist ohne die Verbraucher über Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Erhöhung zu informieren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23. Oktober 2014 für die Verträge im Grundtarif festgestellt (Az. C-359/11 und C-400/11).

Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, AZ II R 45/12) wird eine weit verbreitete Vorgehensweise beim Vererben der eigenen Immobilie an die Kinder und lebenslangem Wohnrecht für den hinterbliebenen Ehepartner zu einer teuren Falle.

Die Bundesregierung hat Steueranreize in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro für den privaten Wohnungsbau veranschlagt. Diese können mit Hilfe von Sonderabschreibungen auf die Baukosten in Anspruch genommen werden.