Moderne Elektrik ist kein Muss in Mietwohnungen Fotolia.com @ romaset

Moderne Elektrik ist kein Muss in Mietwohnungen

Marode Leitungen, überlasteter Stromkreis und immer mehr elektrische Geräte in einer Wohnung können schwere Folgen haben. Auf lange Sicht gesehen ist ein elektrischer Schlag oder gar ein Kabelbrand immer wahrscheinlicher. Welche Rechte haben Mieter und welche Pflichten muss der Vermieter erfüllen?

Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) gehört eine angemessene Stromversorgung zum zeitgemäßen Wohnen – unabhängig vom Alter des Gebäudes. Hierbei definiert das Gesetz angemessen, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger oder die Kaffeemaschine benutzen kann (Az.: VIII ZR 281/03). Dieser Mindeststandard gilt generell – mit Ausnahme einer ausdrücklichen Vereinbarung des mangelhaften Standards im Mietvertrag.

Modernisierungsmaßnahmen und die neuste Technik darf ein Mieter jedoch nicht erwarten. Beim Thema Technik gilt der sogenannte Bestandsschutz. Die Elektro-Anlagen müssen den Standard erfüllen, der zur Zeit der Errichtung des Hauses galt und dieser Standard muss vom Vermieter während der Mietzeit auch gehalten werden. Ein Eigentümer ist jedoch nicht verpflichtet, regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Erst bei einem konkreten Zwischenfall oder auf konkrete Nachfrage muss der Vermieter agieren. Laut Urteilen des BGH reicht das, um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen (Az.: VIII ZE 321/07). Die Turnus-Angabe der DIN-Norm VDE 0105 eine Prüfung alle vier Jahre vorzunehmen, ist dabei nicht rechtsgültig, hat jedoch Empfehlungscharakter. Experten empfehlen trotzdem einen Elektro-Check innerhalb der empfohlenen Zeit sowie bei jedem Mieterwechsel.

In jedem Fall sollte ein Mieter, der Sicherheitslücken in der Elektrik bzw. marode Leitungen entdeckt, unverzüglich Kontakt zum Vermieter aufnehmen und diesen auffordern, zu handeln und den Schaden zu beheben. War ein Eigentümer nämlich über ein Manko der Leitungen informiert und es kommt zum Beispiel zu einem Kabelbrand, ist er schadenersatzpflichtig.