BGH-Urteil Bausparkassen dürfen Verträge nach zehn Jahren kündigen Fotolia.com © cameravit

BGH-Urteil Bausparkassen dürfen Verträge nach zehn Jahren kündigen

Die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof gaben den Bausparkassen Recht. Die Kündigung von hochverzinsten Altverträgen von Kunden ist rechtmäßig. Das Urteil stärkt die Rechte der Bausparkassen, für viele Bausparer jedoch bedeutet es eine Niederlage.

Zwei Kunden der Bausparkasse Wüstenrot, deren Bausparvertrag gekündigt wurde, hatten geklagt. In erster Instanz erhielten sie Recht. Der BGH jedoch entschied anders.

Seit 2015 haben Bausparkassen ca. 250 000 Verträge gekündigt, die noch nicht vollständig bespart waren. Der damals festgesetzte Zinssatz ist für die Bausparkassen durch die anhaltenden Niedrigzinsphasen eine wirtschaftliche Belastung. Viele Bausparer verzichten darauf, ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen und nutzen den Vertrag stattdessen als lukrative Sparanlage. „Bausparverträge sind in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung kündbar“, rechtfertigte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger das Urteil.

Einen zustellungsreifen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, entschieden die Richter. Das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dieser Zweck sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht.

Somit waren die zwei Kündigungen der Kläger sowie tausende weitere Kündigungen von alten Bausparverträgen, die seit über zehn Jahren zustellungsreif sind, rechtens. Ein Urteil zugunsten der Bausparer hätte die Bankenbranche in große Bedrängnis bringen können.

(AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16)