Mietpreisbremse: Erstes Urteil zugunsten von Mietern Fotolia.com © contrastwerkstatt

Mietpreisbremse: Erstes Urteil zugunsten von Mietern

Berlin – Seit Einführung der Mietpreisbremse in Großstädten ist nun zum ersten Mal ein Vermieter dazu verurteilt worden, zu viel gezahlte Miete zurückzuzahlen. In dem vorliegenden Fall des Amtsgerichtes Berlin-Lichtenberg haben Mieter nach dem Einzug in die neue Wohnung gegen die Miethöhe geklagt.

Die klagenden Mieter hatten im Oktober 2015 einen Mietvertrag für eine rund 74 m² große Mietwohnung in Lichtenberg unterschrieben. Die Kaltmiete betrug 562 Euro, was einem Quadratmeterpreis von 7,60 € entspricht.

Der Rechtsstreit begann nach dem Einzug. Die Mieter forderten vom Vermieter, einer Wohnungsgesellschaft, eine Verringerung der Miete um rund 32,50 € und beriefen sich dabei auf die Vorgaben der Mietpreisbremse. Nach dieser Regelung darf ein neuer Mietvertrag höchstens 10 Prozent über dem ortsüblichen Vergleichswert liegen. Lediglich Neubauten oder aufwendig sanierte Wohnungen, sowie eine Vormiete, die über dem Vergleichswert lag, bilden die Ausnahme. Im letzteren Fall  darf der Vermieter jedoch maximal die Vormiete verlangen. Keine dieser Regelungen trafen auf das Mietobjekt zu. Daher sprachen die Richter den Mietern Recht zu und ordneten an, dass die Wohnungsgesellschaft die zu viel gezahlte Miete von Oktober bis Mai 2016 zurückzuzahlen hat – insgesamt 227,29 €.

Die konsequente Anwendung der Mietpreisbremse stößt auf positives Feedback. So äußerte sich zum Beispiel der Bundesjustizminister Heiko Maas folgendermaßen: „Die Mietpreisbremse ist ein Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt, seine Wirkung zu zeigen.“ Laut dem Gremium bedürfe es einer weiteren Verschärfung des Gesetzes nicht. Jedoch wird in der großen Koalition diskutiert, ob der Betrachtungszeitraum des Mietspiegels verlängert wird.