Urteil: Bei Gewalttätigkeit gegenüber Nachbarn droht Kündigung Fotolia.com © Gina Sanders

Urteil: Bei Gewalttätigkeit gegenüber Nachbarn droht Kündigung

Auch beim Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus gelten Regeln des Anstands. Wer diese Regeln nicht beachtet, muss mit einer Kündigung rechnen. Dazu das neuste Gerichtsurteil zum Thema Nachbarschaftsstreit.

Der Grundsatz der Rücksichtnahme und Zuvorkommenheit wird in Mietshäusern groß geschrieben. Verstößt ein Mieter gegen diese fest verankerte Grundregel, hat das ernsthafte Konsequenzen zur Folge. Ein Mieter, der sich gegenüber seinem Nachbarn daneben benimmt und gewalttätig wird, muss laut dem neusten Urteil des Landgerichtes Berlin eine fristlose Kündigung hinnehmen (Az.: 67 S 110/16). In dem verhandelten Fall waren Nachbarn wegen eines Räumungsrechtsstreites in einen heftigen Streit geraten. Dieser Streit artete aus, als eine Mieterin die Wohnungstür ihrer Nachbarin einschlug, um diese zur Rechenschaft zu ziehen. Daraufhin kündigte der Vermieter seiner gewalttätigen Mieterin fristlos. Da die Mieterin ihr Fehlverhalten nicht einsah, zog sie vor Gericht – erfolglos.

In zweiter Instanz wurde entschieden, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten sei, das Mietverhältnis unter diesen Voraussetzungen fortzusetzen. Den Richtern zufolge habe die Mieterin den Hausfrieden durch ihr Verhalten nachhaltig gestört und ihre Pflichten gravierend verletzt. Ihr auf Vergeltung und Einschüchterung gerichtetes Handeln war nicht nur strafbar, sondern widersprach auch sämtlichen Grundregeln gegenseitiger Rücksichtnahme, die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich mache, befanden die Richter außerdem.