Wann ist eine Untervermietung erlaubt?
Grundsätzlich muss der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Mitbewohners haben und sich dazu das Einverständnis des Eigentümers einholen. Als berechtigtes Interesse gilt hierbei zum Bespiel, wenn der Mieter wegen finanziellen Engpässen die Kosten mit einem Mitbewohner teilen möchte. Ein Vermieter kann in diesem Fall eine Untervermietung nur verweigern, wenn die Mitnutzung über die Kapazitäten der Wohnung hinausginge. Denn eine Überbelegung muss der Eigentümer natürlich nicht hinnehmen.
Was müssen Sie bei der Untervermietung beachten?
Untervermietung darf nicht verwechselt werden mit einer Weitervermietung. Das bedeutet, dass ein Mieter seine Wohnung nicht vollständig an einen Dritten überlassen darf. Hierbei greift das Recht eines Vermieters, dass er keine fremde Person in seiner Wohnung akzeptieren muss.
Wichtig zu beachten: Setzt ein Mieter den Eigentümer der Wohnung nicht in Kenntnis, dass er untervermietet, droht dem Mieter eine fristlose Kündigung, sobald der Missstand rauskommt. Also lassen Sie es nicht darauf ankommen.