Winterdienst: Was Immobilieneigentümer bei der Schneeräumung beachten müssen Fotolia.com © fotografiedk

Winterdienst: Was Immobilieneigentümer bei der Schneeräumung beachten müssen

Er ließ lange auf sich warten, aber jetzt ist er endgültig da: der Winter. Mit seiner Ankunft halten Kälte, Schnee und Eis bei uns Einzug. Damit wird auch der Winterdienst, also Räumung und Streuung wieder Thema. Sobald der erste Schnee fällt, müssen sich Immobilieneigentümer Gedanken um mögliche Gefahren machen, die durch die Witterung entstehen können. Denn es muss gestreut werden.

Obwohl Kommunen offiziell die Last der Verantwortung tragen, wird diese oft auf Grund von fehlenden Kapazitäten auf die Anlieger übertragen. Dabei obliegt die Pflicht der Schneeräumung und Streuung der angrenzenden Gehwege den Hauseigentümern. Bei Nichtbeachtung oder nicht-sachgemäßer Ausführung können diese zur Kasse gebeten werden: Kommunen verhängen für nachlässige Eigentümer Bußgelder in unterschiedlicher Höhe.

Um in solch eine Situation gar nicht erst zu kommen, empfiehlt es sich, Informationen über die zuständige Kommune einzuholen. Diese veröffentlicht alljährlich die lokale Satzung zum Winterdienst bzw. der Straßenreinigung. Mithilfe dieser Satzung lassen sich auch Detailfragen klären. Beispielsweise enthält sie Angaben zu der Breite von Gehwegen, die freigeräumt werden müssen oder die Abstimmung mit Nachbargrundstücken und die Häufigkeit des Räumens oder Streuens.

Ein Hausbesitzer, der seine Immobilie vermietet hat, darf seine Räumungspflicht an seine Mieter übertragen. Voraussetzung dafür ist eine eindeutige Beschreibung im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung. Der Vermieter muss dabei sicherstellen, dass jedem Mieter eine Kopie der Hausordnung ausgehändigt wird – entweder direkt als Mietvertragstext oder als Beilage zum Mietvertrag. Achtung: ein Mieter muss diese Pflicht nicht übernehmen, wenn er vor Vertragsabschluss keine schriftlichen Informationen dazu erhalten hat und daher nicht über die Pflicht aufgeklärt wurde.

Sie erhalten in Ihrer zuständigen Kommunal- bzw. Stadtverwaltung Informationen und Einsicht in die jeweilige Satzung zum Winterdienst.