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EEG: Überblick zum Gesetz für erneuerbare Energien

Um ihren Zielen zum Umwelt- und Klimaschutz nachzukommen, hat die Bundesregierung das sogenannte Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, ins Leben gerufen. Dessen Leitlinien befassen sich im Wesentlichen mit der Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen. Die Vorgaben betreffen auch Hausbesitzer.

Als erneuerbare Energieträger gelten Sonnenenergie, Wasser, Wind und Biogas. Wer sie zur Produktion von Strom oder Wärme nutzt, profitiert dank des EEG auch finanziell. Wer nämlich Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz einspeist, bekommt dafür eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Ihre Höhe hängt davon ab, wann die entsprechende Anlage zur Stromgewinnung in Betrieb genommen wurde. Aktuell sinkt die garantierte Einspeisevergütung sukzessive.

Für Privatleute sind vor allem Photovoltaikanlagen interessant. Bei der staatlichen Förderung gilt das Prinzip: Je mehr Anlagen pro Jahr in Betrieb gehen, umso geringer fällt die Förderung für den einzelnen aus. Die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt wird, ist nachfolgend für 20 Jahre garantiert.