Der Vermieter darf nicht eigenmächtig den Bodenbelag ändern Fotolia.com © 2mmedia

Der Vermieter darf nicht eigenmächtig den Bodenbelag ändern

Wie viele Faktoren in einer Wohnung kann auch der Bodenbelag Einfluss auf das Wohngefühl und das Zufriedenheitsgefühl in der Wohnung haben. Diesem Aspekt hat jetzt das Landgericht Stuttgart Gehör verschafft.

Die Richter entschieden zugunsten einer Mieterin. Bei einer Renovierungsmaßnahme plante deren Vermieterin den nun schon seit 17 Jahren verlegten und derweil verschlissenen Teppichboden der Mieterin auszutauschen. Aufgrund der Langlebigkeit und der Einfachheit wollte die Vermieterin den Teppichbelag mit Laminat ersetzen. Die Mieterin weigerte sich und bekam Recht. Ihr Wohngefühl zu behalten wiege demnach stärker als das Interesse der Vermieterin an einem langlebigen Bodenbelag. Zugesprochen wurde der Vermieterin jedoch, den Teppichboden austauschen zu dürfen – jedoch ohne große Änderung des subjektiven Wohnwertes. 

Entscheidungsgrundlage ist der Zustand bei Anmietung der Wohnung. Daher sollten Eigentümer und Vermieter schon vor Vertragsabschluss darauf achten, sämtliche Änderungen vorausschauend durchzuführen. (Az. 13 S 154/14).