Außerdem muss in diesem Falle auch das zuständige Bauamt zustimmen. Wie für alle Regelungen gelten auch Ausnahmen in Sachen Grenzbebauung. So dürfen Bauherren ohne die Wahrung des Grenzabstands bis unmittelbar an das Nachbargrundstück heran bauen, wenn darauf bereits ein Haus bis an die Grenze heranreicht. Ausnahmen gelten auch für Gartenhäuser, Stellplätze oder Garagen.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vor Baubeginn über die geltenden Regelungen informieren. Auskünfte können Architekten oder die zuständigen Baubehörden vor Ort geben. Außerdem empfiehlt es sich, möglichst das Einvernehmen mit der Nachbarschaft zu erreichen. Wer sich für eine Grenzbebauung entscheidet, sollte diese im Nachgang ordnungsgemäß beim Grundbuchamt eintragen lassen. Das erspart Ärger zum Beispiel im Falle eines Besitzerwechsels der betreffenden Grundstücke.
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