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Änderungen 2015

Diese Änderungen sollten Hausbesitzer, Mieter und Vermieter unbedingt beachten.

Das neue Meldegesetz

Im Mai 2015 tritt das neue Meldegesetz (BMG) in Kraft, das bundesweit Gültigkeit hat. Mit diesen Neuerungen 2015 wird auch die Meldebestätigung durch den Vermieter wieder eingeführt. 

So sollen künftig Scheinanmeldungen verhindert werden. Wer umzieht, muss sich dann bundesweit innerhalb von zwei Wochen ummelden und benötigt dafür eine Bescheinigung des Vermieters. Vermieter müssen diese Bestätigung über den Ein- oder Auszug also innerhalb dieser Frist von zwei Wochen ausstellen. Die Bestätigung muss der meldepflichtigen Person und dem zuständigen Amt direkt zur Verfügung gestellt werden. Sie kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen.

Der Vermieter muss neben seinem Namen und seiner Anschrift folgende Angaben machen: Anschrift der Wohnung, Datum, Name der meldepflichtigen Person. Außerdem sollte in der Bestätigung unbedingt vermerkt werden, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt. Wer Scheinanmeldungen durch eine falsche Bestätigung unterstützt oder aber die Bestätigung zu spät zur Verfügung stellt, dem drohen teils empfindliche Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro.

Dämmpflicht für oberste Geschossdecken

Ist die oberste Geschossdecke Ihres Hauses nicht ausreichend gedämmt? Dann müssen Sie zügig nachrüsten, denn die ausreichende Dämmung ist mit Ablauf des Jahres Pflicht. Ausnahmen gibt es auch hier: Die Pflicht gilt demnach nicht für Ein- und Zweifamilienhauseigentümer, die vor Februar 2002 in ihre Immobilie gezogen sind. Wenn Ihre oberste Geschossdecke bereits einen so genannten Mindestwärmeschutz hat, gilt die Pflicht zur Dämmung für Sie ebenfalls nicht.

Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Die Bundesländer dürfen die Höhe ihrer Grunderwerbsteuer selbst bestimmen. Neuerungen 2015: Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben davon Gebrauch gemacht und erhöhen auf 6,5 Prozent. Damit liegen die beiden Länder bundesweit an der Spitze und ziehen mit dem bisherigen Spitzenreiter Schleswig-Holstein gleich.

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