Tritt ein Kreditnehmer vorzeitig aus einem Immobilienkredit aus, kann das teuer werden, denn Banken steht eine Entschädigung für entgangene Zinsen zu. Sondertilgungen blieben bis dato jedoch unberücksichtigt. Das wird sich aber jetzt ändern.

Von Mietern und Vermietern erhalten Sie auf diese Frage ein klares Nein: Eine Wohnung unterzumieten sei verboten, ist die Begründung. Aus diesem Grund trauen sich Mieter nicht, ihre Wohnung an jemanden unterzumieten. Hierbei ist jedoch wichtig den Unterschied zwischen Erlaubnispflicht und Rechte des Mieters zu kennen. Wer untervermieten möchte, muss seinen Vermieter zwar immer um Erlaubnis fragen, aber dieser kann in vielen Fällen nichts gegen eine teilweise Untervermietung unternehmen.

Er ließ lange auf sich warten, aber jetzt ist er endgültig da: der Winter. Mit seiner Ankunft halten Kälte, Schnee und Eis bei uns Einzug. Damit wird auch der Winterdienst, also Räumung und Streuung wieder Thema. Sobald der erste Schnee fällt, müssen sich Immobilieneigentümer Gedanken um mögliche Gefahren machen, die durch die Witterung entstehen können. Denn es muss gestreut werden.