Legionellen-Prüfung bis Ende 2016 Pflicht Fotolia.com © makieni

Legionellen-Prüfung bis Ende 2016 Pflicht

Vermieter sind auch für die Wasserqualität in Mietwohnungen verantwortlich, daher verpflichtet der Bund sie dazu alle drei Jahre eine sogenannte Legionellen-Prüfung durchführen zu lassen. Der nächste Stichtag ist der 31. Dezember 2016.

Die entsprechende Trinkwasserverordnung sieht eine Prüfung nur bei Anlagen zur Trinkwassererwärmung vor, die mehr als 400 Liter Speicher fassen oder bei denen die Rohrleitungen zwischen dem Großboiler und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als drei Liter führen – das entspricht einer Entfernung von ca. 15 Metern. Auch die Größe des Objektes ist maßgeblich. Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen in der Regel die Prüfung vornehmen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutzte Eigentumswohnungen sind ausgenommen.

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich in stehendem Wasser zwischen 25 und 45 Grad stark vermehren. Sie nisten sich beispielsweise in alten Leitungsnetzen, Filteranlagen oder Blindrohren ein. Atmet man Wasserpartikel mit den Bakterien beim Duschen, im Whirlpool oder über die Klimaanlage ein, kann man sich im schlimmsten Fall mit der Legionärskrankheit infizieren, einer schwer verlaufenden Lungenentzündung.

Landesämter für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geben Auskunft darüber, welche Labore solche Untersuchungen vornehmen können. Wird bei der Prüfung der Grenzwert von 100 KbE (Kolonie bildende Einheit) Legionellen pro 100 Milliliter Wasser überschreitet, muss ein Vermieter umgehend die Mieter sowie das Gesundheitsamt benachrichtigen und die Ursache herausfinden. Außerdem fallen zwei Nachuntersuchungen im Vierteljahrs-Takt an sowie eine weitere nach einem Jahr. Die regelmäßige Überprüfung, die je nach Größe des Objektes 200 – 600 Euro kostet, darf der Eigentümer laut Immobilienverband Deutschland als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, da es sich um wiederkehrende Kosten handelt.