Ein Aspekt des Gesetzesentwurfes betrifft den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf. Mit einer Obergrenze für den Fremdfinanzierungsteil wird ein Immobilienkauf ohne Eigenkapital bei Anwendung des Gesetzes unmöglich. Außerdem sieht das Gesetz eine Frist vor, bis zu der ein gewisser Anteil des Kredites zurückgezahlt werden muss.
Weiteres Instrument ist die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers bezogen auf sein Einkommen, was vor allem Geringverdiener den Einzug in die eigenen vier Wände erschweren könnte. Eine weitere Stellschraube könnte eine Mindestrückzahlung sein. Damit wären tilgungsfreie Kredite nicht mehr möglich.
Mit dem Gesetzesentwurf möchte die Bundesregierung keine Angst vor einer Immobilienblase schüren, da diese noch nicht in Sicht sei. Es sei aber richtig, Vorsorge für den Fall zu treffen, so das Statement der Bundesregierung. Dem Gesetzesentwurf liegen Empfehlungen des deutschen Ausschusses für Finanzstabilität aus den vergangenen Jahren zu Grunde.