Welche Grenzen gelten für das Musik hören in Mietwohnungen? Fotolia.com © megaflopp

Welche Grenzen gelten für das Musik hören in Mietwohnungen?

Wo beginnt die Lärmbelästigung und was ist entschiedenes Recht des Mieters, wenn es um das Thema Musik hören in seiner Mietwohnung geht? Der Immobilienverband Deutschland, IVD West, hat hierzu eine Erklärung zur rechtlichen Situation abgegeben.

Demnach gehört das Üben und regelmäßige Spielen eines Musikinstrumentes genauso zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung wie das bloße Anhören von musikalischen Werken. „Doch wie in vielen anderen Lebensbereichen, gilt auch hier der goldene Lebensgrundsatz `Was du nicht willst, dass man dir tu´, das füg´ auch keinem andern zu´`, sagt dazu der IVD West. Dieser Grundsatz lässt sich daher immer dann anwenden, wenn in Bezug auf Lautstärke und Dauer der Musikbeschallung ein erträgliches Maß für Nachbarn und Mitmenschen überschritten wird. Eine einheitliche Grenze, ab wann eine Klage gerechtfertigt ist, existiert jedoch nicht.

In den letzten Jahrzehnten wurden zu dem Thema einige Präzedenzurteile gefällt, die den Rahmen des Ertragbaren abstecken helfen. Hierzu zählt die allgemein anerkannte Ruhezeit nach 22 Uhr. Ist diese Uhrzeit überschritten, darf nur in Zimmerlautstärke gespielt werden. Entgegen dem Mythos jedoch sind Mittagsruhezeiten bisher gesetzlich nicht geregelt. Lautere Musik wird in der Regel von Gerichten für ein Zeitfenster von zwei Stunden Proben pro Tag zugelassen. Voraussetzung sind geschlossene Fenster.

Dieser Rahmen gilt jedoch längst nicht für alle Instrumente: Schlagzeugspielen müssen Nachbarn beispielsweise nur zweimal wöchentlich für je zwei Stunden ertragen, laut Landgericht Mainz. Generell empfiehlt es sich schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages zum Thema Musizieren Absprachen zu treffen und diese auch im Mietvertrag festzulegen, so der IVD West.