Gesetzesreform: Mehr Schutz bei Bauverträgen Fotolia.com © drubig-photo

Gesetzesreform: Mehr Schutz bei Bauverträgen

Das Kabinett hat ein neues Gesetz zur Stärkung der Verbraucher im Baugewerke beschlossen. Demnach müssen Bauunternehmer Verbrauchern zukünftig schon vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung aushändigen. Diese muss klare und verständliche Angaben zu den wesentlichen Punkten eines Baues enthalten.

In ihrer Eigenschaft als Maßstab wird die Baubeschreibung wesentlicher Bestandteil des Vertrages und bietet einen Überblick über die angebotenen Leistungen. 

Auch im Vertrag selbst sind weitere Klauseln Pflicht geworden: Bauunternehmer sind nun gesetzlich gezwungen verbindliche Angaben zur Fertigstellungstermin zu machen. Verbrauchern wird mit dieser Änderung mehr Sicherheit für Ihre Planungen gegeben. So können diese verbindliche Termine beispielsweise als Kalkulationsgrundlage für die Kündigung der Wohnung oder die Organisation des Umzuges nutzen.

Ein weiterer Punkt ist das Widerrufs- und Kündigungsrecht. Nach Vertragsschluss haben Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ein Widerrufsrecht. Dieses begründet der Gesetzesgeber mit der Schwere der Entscheidung: In der Regel handelt es sich bei einem Bauauftrag um ein Projekt, das mit hohen finanziellen Verpflichtungen einhergeht. Das Widerrufsrecht ermöglicht es somit dem Verbraucher, den Kauf noch einmal zu überdenken. Spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss erlischt die Widerrufsbelehrung nachdem eine ordnungsgemäße Belehrung durchgeführt wurde. Außerdem wurde ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund eingeführt.

Bei Bauvorhaben treten während der Ausführung häufig noch Änderungen ein. Das kann zum einen an veränderten Vorstellungen des Bauherren liegen oder daran, dass Umstände vorher nicht berücksichtigt wurden. Daher wird Bauherren nun ein einseitiges Recht eingeräumt, auch nach Vertragsschluss noch Änderungen am Bauvorhaben vornehmen zu können. Der Unternehmer ist jedoch nur verpflichtet solche Änderungen umzusetzen, wenn sie für ihn zumutbar sind. Um dies zu ermitteln, sind die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.

Außerdem wird der Bauunternehmer nun verpflichtet, Unterlagen über das Bauwerk zu erstellen, die der Verbraucher zum Nachweis öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder für den Kredit benötigt.

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