Luxussanierungen in Städten soll Einhalt geboten werden Fotolia.com © visivasnc

Luxussanierungen in Städten soll Einhalt geboten werden

In den Metropolen Berlin, Hamburg, Köln und Frankfurt sowie einer Reihe von Universitätsstädten verlangen Besitzer die doppelte oder gar mehr Miete, um Mieter nach einer Sanierung loszuwerden. Das Ziel: Die Wohnung teuer zu verkaufen. Nun wird die Stimme des Mieterschutzbundes gegen diese Vorgehensweise lauter.

Was für Immobilienbesitzer im Investmentbereich ein vorteilhaftes Geschäft ist, bedeutet für viele Mieter eine Katastrophe: Eigentümer sanieren Wohnungen sehr aufwendig und teuer und erhöhen danach den Mietbetrag immens, sodass der Mieter gezwungen ist auszuziehen, da er sich eine Mietsteigerung nicht leisten kann. Diese Vorgehensweise ist bisher völlig legal, denn Vermieter können jährlich elf Prozent der Investitionskosten auf die Miete umlegen. Für den Mieter kann das eine Mieterhöhung von 80, 90 oder sogar 100 Prozent bedeuten.

Laut Statistiken wird diese Methode gerade dort vermehrt angewendet, wo ohnehin schon der größte Nachfragedruck herrscht. Um dem Einhalt zu gebieten, hat der Mieterbund den Druck nun erhöht und klagt bei der Bundesregierung einen Stopp ein. Eine Lösung stehe nun im Raum: Im zweiten Teil ihrer Mietrechtsreform will die Bundesregierung nun Obergrenzen für eine Mieterhöhung nach der Sanierung festlegen. Die Gespräche im Bundesjustizministerium dazu seien noch nicht abgeschlossen und daher sei auch ein konkretes Datum zur Vorlage des Gesetzesentwurfes noch nicht genannt worden. Der Mieterschutzbund fordert, dass die Miete auf keinen Fall mehr als 50 Prozent erhöht werden darf.  Die Grundlinien des Bundesjustizministeriums zur Mietrechtsreform hatte im November 2015 diese Zahl ebenfalls veranschlagt. Außerdem steht im Raum, dass Vermieter jährlich nur noch acht Prozent der Kosten auf die Miete umlegen können. Auch dieser Schritt würde sehr zur Entspannung der Lage beitragen. Nun bleibt es abzuwarten, ob das Gesetz bis Ende der Legislaturperiode im Herbst 2017 verabschiedet werden kann.