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Neue Förderung des Mietwohnungsbaus

Die Bundesregierung hat Steueranreize in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro für den privaten Wohnungsbau veranschlagt. Diese können mit Hilfe von Sonderabschreibungen auf die Baukosten in Anspruch genommen werden.

Die große Koalition rechnet dadurch mit 100.000 neuen Wohnungen und setzt ein Zeichen gegen die steigenden Mieten in Metropolen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass private Investoren über einen Zeitraum von drei Jahren 29 Prozent der Baukosten als Sonderabschreibung (Sonder-AfA) bei der Steuer geltend machen können. Um das Ziel von preiswerten Wohnungen jedoch nicht zu verfehlen, dürfen die veranschlagten Baukosten zur vollen Ausschöpfung der Sonderabschreibung 2000 € pro Quadratmeter nicht überschreiten. Alle Gebäude, deren Baukosten 3000 Euro pro Quadratmeter übersteigen, fallen ganz aus dem Raster des Gesetzes.

Die Förderung der Investitionen ist auf ein ausgewiesenes Fördergebiet beschränkt. Demnach sollen Gemeinden mit Mietenstufen IV bis VI, deren Mietniveau um mindestens 5 Prozent oberhalb des Bundesdurchschnitts liegen, zum Fördergebiet gehören. Zusätzlich werden auch Gebiete mit Mietpreisbremse (auf Grund des § 556d BGB) und Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze (auf Grund des § 558 Absatz 2 Satz 2 und 3 BGB) in das förderfähige Gebiet einbezogen. Das Zeitfenster der Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen ist jedoch begrenzt: Der Gesetzesentwurf sieht hierfür lediglich Bauanträge vor, die zwischen dem 01. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 gestellt wurden. Die letzte Frist der Inanspruchnahme wird im Jahr 2022 möglich sein.

Die Höhe der Sonder-AfA soll im ersten Jahr je zehn Prozent und im dritten Jahr neun Prozent betragen. Zusammen mit der regulären linearen Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr könnten Investoren über drei Jahre dann 35 Prozent der Baukosten bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter abschreiben.

„Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung ihr Ziel einer Förderung des Mietwohnungsneubaus in Gebieten mit angespannter Wohnungslage um“, heißt es. Vor allem in Groß- und Universitätsstädten sei es für immer mehr Haushalte durch eine gestiegene Wohnungsnachfrage, steigende Mieten und Kaufpreise schwierig, „eine ihren Einkommensverhältnissen angepasste bezahlbare Wohnung zu finden.“