Renovierung - Mieter- oder Vermietersache? © Eisenhans - Fotolia.com

Renovierung - Mieter- oder Vermietersache?

Mieter müssen ab sofort weniger oft Renovierungsarbeiten vornehmen. Der BGH hat Streitfälle zu diesem Thema genutzt, um Grundsatzurteile vorzunehmen. Bisher war oft nicht klar, wer die Wohnung renovieren muss. 

Es ist ein Streit, der regelmäßiggeführt wird: Wer muss beim Auszug des Mieters die Renovierung vornehmen oder die Kosten übernehmen, Mieter oder Vermieter? Renovierungsarbeiten, die die Instandhaltung der Wohnung betreffen, liegen nicht grundsätzlich in der Verantwortung der Mieter. Der BGH hat nun das Mieterrecht mit Grundsatzurteilen gestärkt. 

Die Regeln

Eine pauschale Abwälzung der Renovierungen auf den Mieter ist nicht zulässig. Insbesondere dann nicht, wenn die Wohnung vor Einzug nicht renoviert war. Klauseln im Mietvertrag, die dennoch Schönheitsreparaturen verlangen, sind ungültig. Auch während des Mietzeitraums bestehen keine Verpflichtungen. Soll der Mieter dennoch renovieren, muss der Vermieter eine angemessene Entschädigung zahlen. Als Grundlage hat BGH festgestellt: Für drei geweißelte Zimmer reicht eine halbe Monatsmiete nicht als "angemessener Ausgleich". (Az.: VIII ZR 185/14 u.a.)

In vielen Mietverträgen stehen Klauseln, die vom Mieter Schönheitsreparaturen verlangen, beispielsweise im Fünfjahresrhytmus. Sobald solche Regelungen im Mietvertrag stehen, werden auch alle weiteren entsprechenden Regelungen unwirksam. 

Rückwirkend gültig

Wer in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist, aber solche Klauseln im Mietvertrag hat, kann vom Vermieter eine Renovierung einfordern. Dieser ist dazu verpflichtet, außer er hat sich selbst davon im Mietvertrag freigestellt. Auch wer schon ausgezogen ist und seine vor Einzug unrenovierte Wohnung beim Auszug renoviert hat, kann vom Vermieter die Kosten dafür zurückfordern. 

Eine "renovierte" Wohnung ist laut dem BGH ein Zustand, bei dem vorhandene Gebrauchsspuren so unerheblich sind, dass trotzdem der Gesamteindruck einer renovierten Wohnung entsteht. 

© News Immobilo.de